Am 29. Mai 2024 fand vor dem Landgericht in Kassel die Berufungsverhandlung wegen ›Mars Ultor‹ 2016 statt.
Wir wurden von dem Richter der einzig erlaubten Denkrichtung gemäß §130 zu jeweils fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3000€ Geldstrafe sowie Gerichtskosten verurteilt.
Wir werden die Möglichkeit nutzen, das Urteil mit der Revision anzufechten. Insofern ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
♦ Nach nun beinahe acht Jahren seit der Indizierung von ›Mars Ultor‹ 2016
♦ und mehr als sieben Jahren seit der Hausdurchsuchung am 16. Mai 2017
♦ und sechs Jahren nach der auf fünf Seiten begründeten Nicht-Eröffnung des Verfahrens durch die Richterin beim Amtsgericht Fritzlar
♦ sowie der Hauptverhandlung im August/September 2022 in Fritzlar,
wurde nun in der Berufungsverhandlung das Strafmaß – entsprechend den verschärften politischen Vorgaben – noch einmal erhöht.
Das damalige Urteil der Richterin beim Amtsgericht in Fritzlar von jeweils 120 Tagessätzen à 60€ befriedigte den Herrn Staatsanwalt, der uns schon seit 2017 verfolgt, nicht. Er forderte diesmal eine Freiheitsstrafe von je 7 Monaten + 3000€ Geldstrafe.
Wir wissen alle, daß die Herrschaften, die uns verfolgen und über uns zu richten sich anmaßen, weisungsgebunden sind und nicht anders handeln und urteilen dürfen. Es geht in dieser Republik schon längst nicht mehr um Recht und Wahrheit.
Es herrscht die Inquisition.
Die HNA – Hessische/Niedersächsische Allgemeine –
berichtete nach Maßgabe der Umerziehung.
https://www.hna.de/lokales/kreis-kassel/macher-von-hitler-kalender-paar-wegen-volksverhetzung-verurteilt-93102960.html
Der Inhalt des 448 Seiten umfassenden Buches
– ein luni-solarer Taschenbuchplaner mit wissenschaftlichen, kulturellen und philosophischen Beiträgen –
wurde von der Presse auf die plakative Schlagzeile und stereotype Worthülsen zurechtgestutzt,
ohne Sinn und Verstand.
Die Stellungnahme von Dr. Krebs zur Widerlegung und Richtigstellung der Inkriminierungen:
Entgegnung (PDF)
Das darf nicht wahr sein: 5 Jahre auf Bewährung wegen einiger weniger zweifelhaft inkriminierter Worte, wobei es noch nicht einmal um den „Gründungsmythos“ des „freiheitlichsten Staates, den Deutschland je hatte“ ging. Liebe Solveig, lieber Dr. Krebs, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung bedeutet, daß Sie jederzeit hinter Gitter kommen können, sollten Sie sich weiterhin mißliebig verhalten. Man hat Sie politisch kaltgestellt. Und die Inquisition herrscht fürwahr: Alle, die auf Sylt im Alkolholrausch eine dem System mißliebige Medodie gedödelt hatten, verloren ihren Job, mindestens zwei wurden von der Universität verwiesen, und das sogar ohne jedes Gerichtsverfahren. Die Umvolkung ist das „Eingemachte“ des Systems. Jede wie auch immer geartete Kritik daran wird, wie im nicht ratifizierten UN-Migrationspakt vorgesehen, gnadenlos verfolgt. Und dieses „Eingemachte“ ist so sehr Staatsräson, daß man darüber sogar die „freiheitlich-demokratische“ Maske ablegt und offen die häßliche Fratze der Diktatur und die bleckenden Zähne der Zensur und Repression zeigt.
Lieber Cato Censorius, es handelt sich bei dem Urteil um 5 Monate Freiheitsstrafe und 3 Jahre Bewährung, aber das spielt eigentlich keine Rolle. Wir sehen ja, wo die Reise hingeht …, und es ist noch nicht aller Tage Abend.