Bericht vom 3. Prozeßtag am 1. September 2022 mit Urteilsverkündung

 

Der Staatsanwalt Martin Gerhard zeigte großen Eifer, die Inhalte des indizierten Taschenbuchplaners ›Mars Ultor‹ 2016 als eine Hetzschrift zu verunglimpfen und die Beschuldigten zu kriminalisieren.

Dr. Pierre Krebs erklärte sich gleich zu Beginn des Prozesses für den Inhalt des Buches allein verantwortlich. Burkhart Weecke wurde entlastet, weil er für diesen Jahrgang ausnahmsweise – aufgrund starker Arbeitsbelastung bezüglich der Auflösung von zwei Bücherlagern –  als Lektor leider nicht zur Verfügung gestanden hatte. Dem Herrn Staatsanwalt war entgangen, daß sein Name im Impressum nicht aufgeführt war. Burkhart Weecke wurde also zu Unrecht beschuldigt, was konsequenterweise als „Verfolgung Unschuldiger” dem Herrn Staatsanwalt noch Probleme bereiten könnte.

Nachdem zwei Zeugen (Kriminalkommissare) im Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen am 16. Mai 2017 vernommen worden waren sowie ein weiterer Zeuge, der im Vorfeld die Ermittlungen durchgeführt hatte, trug der Herr Staatsanwalt in konfuser und schlampiger Weise seine Anklage vor. Dabei wurden bewußt  aus dem Zusammenhang gerissene Passagen und Zitate falsch kolportiert, die  zuvor schon von Rechtsanwalt Nahrath moniert worden waren. Zwei Beispiele finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Zu erwähnen ist noch, daß der Zeuge Engel (Kriminaloberkommissar) in unflätiger Weise den Inhalt von Mars Ultor als „geistigen Dünnschiß” bezeichnete. Diese fäkalsprachlich ausgedrückte Aburteilung erfolgte – seinen Angaben gemäß –, nachdem er ein paar Seiten „durchgeblättert” hatte. Nun, geistige Überforderung kann mitunter einen solchen bissigen mentalen Abwehrreflex auslösen. Man kann davon ausgehen, daß die Mehrheit der Deutschen – wie der Herr Engel – mit einem Abwehrreflex auf den Inhalt von ›Mars Ultor‹ reagiert. Nach jahrzehntelanger Gehirnwäsche durch die Systemmedien sind die präformierten Geister einfach nicht mehr in der Lage, frei zu denken und zu reflektieren. Es wird nur noch „geblättert” und nicht mehr gelesen, geschweige denn, anspruchsvolle Texte geistig verarbeitet.

Das absolute Kuriosum war das Strafmaß, das der Herr Staatsanwalt für die dritte Angeklagte, GudRun Schwarz, forderte, nämlich 180 Tagessätze á 60 €, weil sie als Lektorin im Kalender aufgeführt ist und die „ausfransungsfreien Lesebändchen” erfunden hat. Es wurde konstruiert, daß sie maßgeblich beteiligt sein müsse, weil sie Inhaberin eines Postfaches ist, das sie vor 20 Jahren im Zusammenhang mit dem eigenen Versandhandel ›Schwarz-Weiss‹ eingerichtet hatte und das nach der Gewerbeabmeldung im Jahr 2003 die Post des Verlages ›Ahnenrad der Moderne‹ mit aufgenommen hatte, da ein gesondertes Postfach damals nicht verfügbar war. Ebenso verhält es sich mit dem Telefonanschluß, der zwei freie Nummen an den Verlag abgetreten hat. Alles Weitere sind Mutmaßungen.

Für den Verfasser der Schrift, Pierre Krebs, hatte der Herr Staatsanwalt ein geringeres Strafmaß gefordert als für GudRun Schwarz, nämlich 150 Tagessätze á 60€. Das zeigt, daß es bei diesem Schauprozeß nicht um Inhalte geht, sondern um Verfolgung Andersdenkender und eine Art Inquisition. Der Herr Staatsanwalt trägt möglicherweise noch Rudimente von „Hexen-Verfolgungs-Phantasien” mit sich herum.

Das exzellente Plädoyer von Rechtsanwalt Nahrath, dem Verteidiger von Pierre Krebs und dessen Schlußwort hatten wahrscheinlich keinen Einfluß mehr auf die Urteilsfällung.

Die Richterin, die vor einigen Jahren mit einer 5-seitigen Begründung die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hatte und – von der Generalstaatsanwaltschaft „eines Besseren” belehrt – nun ein Urteil fällen mußte, entschied sich für jeweils 120 Tagesätze á 60€ sowie die Gerichtskosten für die beiden Angeklagte Pierre Krebs und GudRun Schwarz.

Die gehässige Presse hat wieder in üblicher Weise abgelästert, wie z.B. Joachim Tornau von der Frankfurter Rundschau:

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/fritzlar-geldstrafe-fuer-rassistische-hetze-91761895.html

Gegen das Urteil werden Rechtsmittel eingelegt.

Über den Fortgang des Geschehens werden wir zu gegebener Zeit berichten.

 

Zwei Beispiele von Fremdzitaten (im folgenden rot und kursiv markiert), die der Staatsanwalt wiederholt Pierre Krebs zur Last legte, obwohl schon geklärt war, daß es sich dabei um Aussagen von Historikern handelt, deren Publikationen keineswegs inkriminiert sind:

1. Dr. Alfred Ardelt (CDU-Politiker, von 1972-1986 Ratsmitglied der Stadt Hannover) in: Eibicht, Rolf-J. (Hrsg.): Unterdrückung und Verfolgung deutscher Patrioten.

Arnold Gehlen hat in seinem Buch Moral und Hypermoral bereits 1969 darauf hingewiesen: Ein Volk von seiner Geschichte abzuschneiden, bedeutet Völkermord. Der Vorgang ist inzwischen weitergegangen. Nicht nur aus der Geschichte, aus dem geistigen und kulturellen Seinszusammenhang, werden die Deutschen verdrängt, sondern ebenso aus dem biologischen. Der während und nach Beendigung der Kampfhandlungen im II. Weltkrieg eingeleitete Genozid wurde nach einer knappen Unterbrechung, als die Deutschen für Hilfsdienste im kalten Krieg notwendig waren, wieder aufgenommen und mit großem Schwung weitergeführt. Zuerst Zerschlagung der geistigen und kulturellen Substanz, die biologische und physische folgte dem zwangsläufig. Das muß zur Kenntnis genommen werden. Die Deutschen haben während des II. Weltkrieges keinen Vernichtungskrieg gegen andere geführt, sie haben um ihr Überleben, um ihr Sein gekämpft. Sie haben diesen Krieg schon gar nicht begonnen. Ideologien haben sie bekämpft, die ihnen gefährlich wurden. Dieses muß eingesehen werden, wie immer einer zu dem Regime von 1933 bis 1945 stehen mag. Erst von da aus sind Überlegungen, wie dem Genozid begegnet werden kann, sinnvoll und möglich. Die Deutschen müssen anfangen, sich die Gedankenfreiheit zu nehmen!

2. Andreas Naumann: Das geheime Tonbandprotokoll zum Hitler-Besuch in Finnland vom 4. Juni 1942 in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart 2/2014

Einzigartig, obwohl von der neueren Hitler-Forschung nahezu unbemerkt, steht die geheime Tonaufnahme der vertraulichen Unterredung Adolf Hitlers mit dem finnischen Ministerpräsidenten Feldmarschall Mannerheim anläßlich dessen 75. Geburtstages 1942 im zeithistorischen Raum. Enthält sie doch nicht nur authentische Gründe dafür, daß Hitler den Krieg gegen Stalins Sowjetunion am 22. Juni 1941 unvorbereitet und übereilt begann, sondern bezeugt darüber hinaus die völlige Unkenntnis Berlins vom Ausmaß der sowjetischen Rüstung sowie seine Fehleinschätzung der akuten Bedrohung durch die Rote Armee. Sie belegt aus authentischer Quelle die akute Gefahr, die dem Deutschen Reich 1940/1941 von sowjetischer Seite drohte, und ist darum ein Zeitdokument ersten Ranges. Auch ist die nahezu völlige „Rückhaltlosigkeit aufgefallen, mit welcher der ›Führer‹ die eigene Fehleinschätzung der Sowjetunion und die zeitliche Unzulänglichkeit der deutschen militärischen Planung einräumt“ (Prof. Bernd Wegner, Universität der Bundeswehr, Hamburg, der mit wissenschaftliche Akribie das Dokument in die Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Heft 1, 1993, kenntnisreich dargelegt hat). Vor allem Hitlers dazwischen gestreute Bemerkung: „Wäre der Krieg vorbereitet –, dann wäre alles gründlicher verlaufen.“ Man hat Hitler öfters einen ›Getriebenen‹ genannt, der durch die Kniffe seiner Gegenspieler gezwungen wurde, von Kriegsschauplatz zu Kriegsschauplatz zu hetzen. Diesen Eindruck erhält der Leser beim Lesen des Dokumentes unmittelbar bestätigt. Dieser Mann, das kommt darin klar zum Ausdruck, hat sich im Dienste Deutschlands, ja letztlich wohl auch Europas, vollständig aufgerieben.

 

… dennoch!

… wir dürfen den Mut nicht verlieren!

 

 

Siehe auch:

https://ahnenrad.org/2022/08/25/der-prozess-schlusswort/

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