In deutschsprachigen Kinos startete am 7. Mai 2026
der Film ›Nürnberg‹ von James Vanderbilt.
Doris Mahlberg
… eine Gegendarstellung
In Wirklichkeit standen sich in Nürnberg zwei Welten gegenüber, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte.
Wie konnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werte geschenkt und das vor dem zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat.
Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung noch herzufallen. Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Heimatland gestorben.
( Prof. Dr. Joao das Regras, portugiesischer Völkerrechtler im Februar 1947 in Lissabon, aus ›Nürnberg oder die Falschmünzer‹)
Als ich mich noch in meiner Ausbildung befand, sagte unser alter Rechtskundelehrer einmal :
Wenn das Sprichwort „er lügt, daß sich die Balken biegen“ wahr wäre, hätte kein Gerichtsgebäude dieser Welt länger als einen Tag überlebt. Nirgendwo wird so dreist gelogen, wie in Anwaltspraxen und Gerichtsstuben.
Nun, wenn das oben genannte Sprichwort wahr wäre, hätte auch der altehrwürdige Gerichtshof in Nürnberg kaum einen Tag standhalten können, denn was sich dort an Lügnern, Heuchlern und Halunken auf den Richterstühlen und Bänken der Ankläger versammelte, gehört bis heute zum größten Justizskandal der Geschichte.
Man wollte durch diese pervertierte Justiz der Welt eine ganz klare von den Siegermächten inszenierte Botschaft vermitteln : Der Verlierer eines Krieges ist immer der allein Schuldige und Übeltäter, die Massaker und Kriegsverbrechen des Siegers bleiben (bis heute) ohne Konsequenzen. Selbst der britische Hauptankläger, Sir Hartley Shawcross, erklärte 1948 :
Das Nürnberger Verfahren ist eine reine Farce. Ich schäme mich, dort Ankläger gewesen zu sein als Kollege solcher Menschen.
In der Tat blieben die Verbrechen der Alliierten nicht nur straffrei, viele wurden in ihren Heimatländern geradezu wie Heilige verehrt und mit einem Adelstitel oder einem Denkmal dafür belohnt, daß sie hunderttausende deutsche Zivilisten, Frauen und Kinder gequält und ermordet hatten.
Es ist einwandfrei erwiesen, daß der flächendeckende Bombenkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung von den Briten und Amerikanern begonnen wurde, nicht von der deutschen Luftwaffe. Die Amerikaner, deren Land nie bedroht oder angegriffen worden war, zogen plündernd, vergewaltigend und mordend durch Deutschland.
Auch die Verbrechen der Franzosen standen denen der Roten Armee in nichts nach. Natürlich war den Alliierten bewußt, daß sie nach dem Krieg für ihre Kriegsverbrechen die Verantwortung hätten übernehmen müssen. Mit den Nürnberger Prozessen und dem späteren Überleitungsvertrag von 1954 wurden praktisch alle Massaker und Kriegsverbrechen, begangen an Deutschen, gesetzlich straffrei !
Der Begriff des Kriegsverbrechens wurde in Nürnberg durch die sog. „Siegerjustiz“ nur gegen Deutschland praktiziert. Es galt die Devise : eine Hand wäscht die andere ! Erwähnt ihr unseren Bombenterror nicht, werden wir kein Wort über eure Massaker in den Ostgebieten verlieren. Punkt. So einfach war das.
Auch die Polen, Slowaken und Tschechen betrachteten es als legitim und nicht gesetzeswidrig, so viel Deutsche wie möglich abzuschlachten, auch wenn es sonst nach ihren Gesetzen strafbar gewesen wäre. Wer den Alliierten „diente“, konnte sicher sein, für seine Schandtaten nicht belangt zu werden. So wurde der tschechische Massenmörder Frantisek Kroupa, der 1945/46 viele ihm wehrlos ausgelieferte Deutsche eigenhändig ermordet hatte, bei Nacht und Nebel außer Landes in Sicherheit gebracht, als ihm nach dem Krieg eine Strafverfolgung drohte.
Während nun die Briten die Hinrichtung der Angeklagten ohne Prozeß und Richterspruch für gut und richtig hielten, plädierten die Sowjets und Amerikaner für ein ordentliches Gerichtsverfahren mit „rechtsstaatlichem Anschein“. Ja, liebe Leser, man höre und staune ! Dieselben Schlächter und Massenmörder, die zuvor die Genfer Konventionen, die Haager Landkriegsordnung und jedes sonstige Recht eigenmächtig abgeschafft hatten, sprachen nun von den „Geboten Gottes“ und von „Rechtsstaatlichkeit“.
Und diese neue Rechtsstaatlichkeit sollte ausschließlich den Siegern dienen und sie von ihren eigenen Verbrechen reinwaschen. Die ganze Welt sollte nach Nürnberg schauen und erfahren, welche Verbrecher und Barbaren die Deutschen waren. Letztlich wollte man nicht nur die Hitlerleute bestrafen und verurteilen, man wollte das gesamte deutsche Volk als Teufel darstellen und mit einer immerwährenden Kollektivschuld belegen.
Es ist müßig zu erwähnen, daß Rundfunk und Presse schon damals den Auftrag hatten (und den haben sie bis heute), ausschließlich im Interesse der Siegermächte und deutschfeindlich zu berichten. Diese einseitige Berichterstattung erfüllte auch die Forderungen der jüdischen Weltorganisation, die übrigens eine tragende Rolle bei den Vorbereitungen der Nürnberger Prozesse spielte. So sagte der Leiter der britischen Abteilung des jüdischen Weltkongresses am 27.11.1949 in einer Rede in London :
Es war der jüdische Weltkongress, der für die Abhaltung der Nürnberger Prozesse gesorgt hat und für die er wertvolle Beweismittel lieferte.
Diese „wertvollen Beweismittel“ waren u.a. durch grausamste Folter, erpresste Geständnisse und eidesstattliche Erklärungen dubioser Herkunft beigeschafft worden. Der Offizier David Marcus, ein glühender Zionist, war für die amerikanische Nachkriegspolitik in Deutschland mitverantwortlich. Bei der Auswahl der meisten Richter und Staatsanwälte hatte er die Entscheidungsgewalt (später wurde er Kommandant in Palästina).
Und so ist es nicht verwunderlich, daß die Vertretung der Anklage wie auch das US-Personal zu 80 % jüdischer Herkunft waren. Der Leitspruch der Sieger hieß : Das Gesetz sind wir ! Und das ist meiner Meinung nach der eigentliche Skandal, das eigentliche unsägliche Verbrechen von Nürnberg, daß nämlich kein einziges Urteil auf der Grundlage von geltendem Recht und Gesetz ergangen ist.
Das Londoner Statut
Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons und steht in klarem Widerspruch zum Völkerrecht, wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität. Daß man Männer aufhängt, weil sie dieses erfundene „Gesetz“ verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchelmord unterscheiden kann. (Der US-Senator Joseph McCarthy in der ›Chicago Tribune‹)
Anfang Mai 1945 fand in San Francisco eine Konferenz der Außenminister der 4 Siegermächte statt, auf der zum ersten Mal von einem internationalen Militärtribunal (IMT) gegen die Nationalsozialisten die Rede war. Und so wurde der US-amerikanische Richter Robert Jackson von Präsident Roosevelt damit beauftragt, die Anklagepunkte zu formulieren und die Verbrechenstatbestände zu definieren.
Daraufhin trafen sich Jackson und die Vertreter der Siegermächte in London. Von Ende Juni bis Anfang August 1945 wurde das sog. ›Londoner Statut‹ erarbeitet und beschlossen. Bestraft werden sollten : Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzungen der Kriegsgesetze, Mord, Ausrottung, Versklavung, Verschleppung, Plünderung von öffentlichem und privatem Vermögen, Zerstörung von Siedlungen ohne militärische Notwendigkeit durch Deutsche vor und während des Krieges.
Dieselben Verbrechen an der deutschen Bevölkerung durch andere Nationen während und nach dem Kriege sollten gemäß des Londoner Statuts nicht zur Anklage kommen und demzufolge auch nicht bestraft werden. Außerdem legte das Statut genau fest, wie und in welcher Art und Weise die Gerichtsprozesse gegen die Deutschen ablaufen sollten, was sich später als sehr nachteilig für die Angeklagten erweisen sollte.
Mit diesem Londoner Abkommen spielten die Sieger sich alle Macht in die eigenen Hände und fühlten sich auf deutschem Boden an kein geltendes nationales oder internationales Völkerrecht mehr gebunden. Kein Prozeß, kein Urteil des Nürnberger Tribunals konnte sich auf eine völkerrechtlich anerkannte Rechtsgrundlage stützen. Die Mitsprache deutscher oder internationaler Völkerrechtler bei der Ausarbeitung der Verträge wurde nicht geduldet. Die Deutschen sollten völlig entrechtet und ausgeliefert sein. Am 8. August 1945 wurde das ›Londoner Statut‹ von den vier Siegermächten und neunzehn weiteren Staaten unterzeichnet.
Die Leser mögen es mir gestatten, auf den Anklagepunkt „Verbrechen gegen den Frieden“ zurückzukommen. Es war England, das jahrelange Kriegshetze gegen Deutschland betrieben und den Krieg heimlich vorbereitet hatte ! In Europa wollte niemand Krieg, nur England. England war der Brandstifter Europas und wies in Nürnberg den Deutschen in skrupellosester Weise die Alleinschuld zu. Im übrigen hätte man JEDEN der Anklagepunkte ebenso gegen die Sieger verwenden können.
Am Ende dieses Kapitels ist es möglicherweise hilfreich anzumerken, was ein „Statut“ ist. Ein Statut ist z.B. eine Satzung, mit der man die organisatorischen Abläufe in einem Verein festlegt. Statuten sind auch vertragliche und durchaus rechtsverbindliche Bestimmungen, nach denen eine Organisation oder Institution arbeiten soll. Ein Statut ist kein von einer Legislative erlassenes Gesetz und darf nicht als solches gelten. Das kann man auch daran erkennen, daß das Nürnberger Tribunal keine Berufung oder Revision zuließ. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn man sich inzwischen irgendwo ein Urteil zusammengeschustert hätte, das ein Statut zu einem Gesetz erklärt, um so die Meuchelmorde von Nürnberg nachträglich legal erscheinen zu lassen.
Bemerkenswert ist auch, daß zur selben Zeit, als die Amerikaner das Londoner Statut unterzeichneten und von Gerechtigkeit faselten, sie ihre Atombomben auf Nagasaki und Hiroshima abwarfen und so in kürzester Zeit ca. 300.000 Menschen töteten, tödlich verstrahlten oder zu Krüppeln machten. Ich denke, eine größere Verhöhnung des Wortes „Gerechtigkeit“ kann es kaum noch geben.
Ende des 1. Teils, Fortsetzung über die eigentlichen Prozesse folgt.
Beitragsbildquelle: Wikipedia
Ich klage Euch an, Ihr grausamen „Sieger“ – Das letzte Kapitel
