Die öffentliche Kundgabe ist derzeit fast unsere einzige Möglichkeit, uns gegen die Willkürmaßnahmen der BRD-Verfolgungsbehörden, insbesondere gegen die Machenschaften des Kasseler Staatsanwalts Martin Gerhard zu wehren.
Kürzlich stellte ich fest, daß meine Notiz-/Tagebücher der Jahrgänge 2019-2021 nicht auffindbar, also offenbar im Zuge der Hausdurchsuchung vom 2.11.22 entwendet wurden. Ich habe bis heute keinen Nachweis der beschlagnahmten Gegenstände vorliegen. Ich weiß also nicht, was alles in fünf großen Kartons (lt. Beobachtung von Zeugen) aus dem Haus getragen wurde.
Diese Vorgehensweise klage ich hiermit öffentlich an. Im „normalen” Leben nennt man so etwas „Diebstahl”.
Entgegen den Gepflogenheiten hat der Staatsanwalt M. G. die Hausdurchsuchung, die in meiner wohlüberlegten Abwesenheit stattfand (denn diesem Vertreter seiner Gattung wollte ich nicht begegnen und zuschauen müssen, wie meine persönlichen Bereiche durchstöbert werden!), selbst geleitet und den Einsatzkräften Anweisungen erteilt, was eingepackt und mitgenommen werden sollte.
Dieser Herr Staatsanwalt hat es speziell auf mich abgesehen. Kurioserweise verlangte er im Prozess eine höhere Strafe für mich als für Dr. Pierre Krebs, der sich vollumfänglich für die Veröffentlichung der inkriminierten Publikation ›Mars Ultor‹ 2016 verantwortlich erklärte.
Ich möchte es dem Leser überlassen, eigene Schlüsse zu ziehen, was den Herrn M.G. motiviert, mich derartig zu drangsalieren… Stichwort: Inquisition
GudRun Schwarz
Liebe Solveig, zunächst einmal trotz aller Unbill Ihnen, Herrn Dr. Krebs und allen gleichgesinnten Lesern hier ein gutes neues Jahr. Die BRD ist inzwischen leider zum fast schon kompletten ANTIFA-Staat geworden. Der Gesinnungsterror wird deshalb fortschreiten:
1. Stufe: Cancel-Kultur (soziale Ächtung bzw. sozialer Tod für Andersdenkende – bereits spätestens seit 2015 in der gesamten Republik Realität)
2. Stufe in unmittelbarer Planung der ANTIFA-Bundesinnenministerin Faeser: Beweislastumkehr (Bedienstete des Öffentlichen Dienstes müssen nach Vorwurf beweisen, daß Sie nicht antidemokratisch, dh. dass sie antifaschistisch gesinnt sind. Im Klartext bedeutet dies zusätzlich zum Bekenntnis des Grundgesetzes auch noch ein Bekenntnis zum Kulturmarxismus)
3. Stufe: Bekenntnispflicht zu „unseren westlichen Werten“ für alle Bürger: Wer sich nicht zum Kulturmarxismus bekennt, wird ausgebürgert, staatenlos und vogelfrei.
Letztendlich sind die gestohlenen Sachen abzuschreiben. Wäre man bei der Dursuchung anwesend gewesen, hätte man höchstens eine Liste mit den „beschlagnahmten“ Sachen verlangen können, welche man dann NICHT unterschreibt! Unterschrift heißt Zustimmung zum Diebstahl!
Bei Abwesenheit des „Beschuldigten“ ist ein sogenannter „Zeuge“ anwesend. Meistens handelt es sich bei diesem um einen Ordnungsamtjogi, welcher niemals dem Staat widerspricht.
Also sollte man sich im Vorfeld klar darüber sein, daß man wichtige private Dinge VOR der Dursuchung aus der Wohnung bzw. persönlichen Umfeld hat.
Es macht keinen Unterschied, ob man bei der Hausdurchsuchung anwesend ist oder nicht. Bei der ersten Hausdurchsuchung im Jahre 2017 lief es ähnlich ab, nur daß ich mitansehen mußte, wie der „Diebstahl“ geschah. Es besteht noch die Aussicht, die entwendeten Gegenstände zurückzuerhalten, denn die Maßnahme war durch das Recht nicht gedeckt, weil der Fall verjährt ist. Der Staatsanwalt hat eine ganze Serie von Formfehlern begangen, die ihn möglicherweise noch einholen werden. Sieg der Gerechtigkeit!
Wurde das Verfahren von 2017 bislang eigentlich schon eingestellt? Falls nein, lesen Sie sich das StrEG, insbesondere § 9 StrEG, durch, sodass Sie bei Einstellung zugunsten von Ihnen (meistens § 170 Abs. StPO), einen Antrag auf Schadenersatz stellen können. Ganz wichtig: Der Antrag hat eine Frist von einem Monat nach Einstellung. Im Falle der Neuwertigkeit von möglichen Computern, lohnt es sich vielleicht zu informieren, ob die Computer durch neue ersetzt werden können und diese entsprechend in Rechnung zu stellen. Ein Computer gilt steuerrechtlich nach 3 Jahren als vollständig abgeschrieben, und die Einbehaltung der Geräte seit 2017 überragt diese 3 Jahre ja sogar noch. Kommt aber vermutlich darauf an, ob diese Geräte im Jahr 2017 angeschafft wurden oder schon früher; wenn die 3 Jahre Nutzung bei Beschlagnahme schon erreicht waren, geht das wahrscheinlich nicht/nicht vollständig.
Besten Dank für Ihre wertvollen Hinweise … wir werden ihnen nachgehen.