Doris Mahlberg

Gegendarstellung zum Film ›Nürnberg‹ von James Vanderbilt

Handschriftliche Aussage des Angeklagten Julius Streicher an seinen Verteidiger Dr. Hanns Marx über die Erlebnisse nach der Gefangennahme (von mir gekürzt, da manche Schilderungen schwer zu ertragen sind) :

In rasender Fahrt über Reit im Winkel nach Berchtesgaden unter Verhöhnung vor den Journalisten, Gefängnis in Salzburg, meine Hände kamen in ein eisernes Schloß, starke Bewachung, kein Essen, am nächsten Tag im Lkw über München nach Freising.

Man hatte mir nur Hemd und Hose gelassen, ich fror fürchterlich. In Freising in einer Gefängniszelle nach Norden, das Fenster war herausgenommen worden, damit es noch kälter war. Zwei Neger entkleideten mich und zerrissen mein Hemd, nur die Unterhose behielt ich an. Da ich aber gefesselt war, konnte ich sie nicht mehr hochziehen, wenn sie auf den Boden fiel. So war ich nun nackt. 4 Tage!

Mein Körper war so kalt, daß er empfindungslos war. Ich hörte nichts mehr. Alle 2-4 Stunden rund um die Uhr kamen die Neger und quälten mich. Brennende Zigaretten auf die Brustwarzen, Haare ausreißen aus den Augenbrauen, schlagen mit Lederpeitsche auf Geschlechtsteil, Hoden stark angeschwollen, anspucken, Schläge mit der Peitsche, blutunterlaufene geschwollene Stellen am ganzen Körper, werfen an die Wand, Faustschläge auf den Kopf, werfen auf den Boden, schwere Ketten auf den Rücken, Fußtritte, jeden Tag jüdische Presseleute, Aufnahmen nackt, Verhöhnung.

Als ich mich weigerte, aus der Pißschale im Abort zu trinken, neue Peinigungen, Schläge, Brennen, Anspeien. 4 Tage ohne Unterbrechung gefesselt, konnte keine Notdurft verrichten, ich gab keinen Schmerzenslaut von mir.

Abtransport nach Wiesbaden, am 5. Tag nahm mir der Gefängnisdirektor die Fesseln ab, von den Gelenken lief Blut und Eiter, ich konnte die Hände nicht mehr bewegen. Am nächsten Tag Verhör durch 20 Juden. Dann von Wiesbaden in das Lager Mondorf nach Luxemburg. Ende August nach Nürnberg.“

(Das handschriftliche Original dieses Berichtes befindet sich im Besitz des Historikers Prof. Dr. Werner Maser)

Julius Streicher, Bildquell: Metapedia

Der Lehrer Julius Streicher hatte keine Verbrechen gegen den Frieden begangen und keinen Krieg angezettelt wie die Briten, er hatte kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, keine Menschen verschleppt oder Frauen anderer Nationen zu Tode vergewaltigt. Sein Vergehen bestand einzig und allein darin, Mitglied in der NSDAP und der SA gewesen zu sein. Er war Hitler treu ergeben und er verabscheute die Juden. Das genügte, um ihn zum Tode zu verurteilen. Er wurde in der Nacht vom 15./16. Oktober 1946 im Wege eines alliierten Justizmordes hingerichtet. Aufrecht und schnellen Schrittes bestieg er das Schafott. Seine letzten Grüße galten seiner Frau Adele und A. Hitler.
Dann begann sein Todeskampf.

 

Das gesetzlose Gericht !

Ich möchte hier noch einmal an meinen Rechtskundelehrer erinnern, der uns eine alte Regel ins Hirn hämmerte, die in jedem zivilisierten Rechtssystem unerläßlich ist und die auch jedem Menschen mit normalem Gerechtigkeitssinn logisch erscheinen muß : ohne Gesetz kann es keine Anklage bzw. Verurteilung geben und niemand kann in eigener Sache Richter sein !

Aber genau das vollzog sich in Nürnberg vor den Augen der Welt ! Außerdem können keine Gesetze rückwirkend erlassen werden, um ein bestimmtes Verhalten für strafbar zu erklären. Auch das taten die Siegermächte mit ihrem Londoner Abkommen.

Laut der Haager Landkriegsordnung war es einer Besatzungsmacht nicht erlaubt, die Gesetze eines besetzten Staates außer Kraft zu setzen, sie zu verändern oder neue Gesetze zu erlassen. Über diese Regelung setzte sich die Siegerjustiz ebenfalls hinweg. Wir sehen also, daß die Alliierten sich etlicher Gesetzesbrüche bedienen mußten, um ihre skrupellosen Rachepläne verwirklichen zu können.

Joachim Ribbentrop mit Sohn, Bildquelle: Metapedia

Joachim Ribbentrop mit Sohn, Bildquelle: Metapedia

Ein Beispiel dafür ist das Schicksal des deutschen Außenministers Joachim von Ribbentrop. Er war Mitglied in der NSDAP. Wie J.Streicher hatte auch er keine Morde oder Massaker begangen, keine jungen Mädchen mit Messern zerfleischt oder Hunderte Kleinkinder mit Knüppeln tot geschlagen, wie die Sowjets und Polen es in Deutschland getan hatten. Dennoch wurde auch Ribbentrop wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt und in derselben Nacht hingerichtet wie Julius Streicher.

Beide starben durch eine lange, mit Absicht qualvoll herbeigeführte Strangulation durch den US-Henker J.C.Woods. Ribbentrops Todeskampf am Strick dauerte 15 Minuten und zeigte die juristische und menschliche Perversion der Prozesse. Die Fallhöhe der Galgen war von Woods absichtlich zu niedrig bemessen worden, so daß das Genick der Verurteilten nicht brechen konnte und sie qualvoll langsam erstickten.

Hier möchte ich an einige Sätze aus der Rede Ribbentrops vor dem Tribunal erinnern :  

Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird schon durch die Tatsache bewiesen, wie schwach wir zu Beginn des Krieges waren. Was wir beabsichtigten war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen und auszuplündern, wie die USA und Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht haben.

Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind.

Von zwei Militärpolizisten begleitet bestieg er das Schafott. Seine letzten Worte waren „Gott schütze Deutschland“. Dann öffnete sich die Falltür.

 

Die Demontage jeder Gerechtigkeit

Das ›Londoner Statut‹ war nicht das einzige Mittel zur Durchsetzung allierter Machtausübung. Da Deutschland keine Regierung mehr hatte, nutzten die Siegermächte den freien Raum, um mit grenzenloser Willkür schalten und walten zu können. Sie setzten sich selbst als einen ›Interalliierten Kontrollrat‹ ein und schufen das sog. ›Kontrollratsgesetz Nr. 10‹.

Mit diesem neuen kriminellen „Gesetz“ konnten sie sich jede Kontrolle anmaßen, sich selbst aber jeder Kontrolle entziehen. Die Richter bei den Prozessen wurden nun zu einem Tribunal, daß seine Macht und seine Urteilsfällung einzig und allein dem Willen und den Befehlen der 4 Besatzungsmächte unterzuordnen hatte.

Nach dem ›Londoner Statut‹ war das Kontrollratsgesetz Nr. 10 die endgültige, totale Demontage jeder Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Für die deutschen Angeklagten gab es somit nicht mehr die geringste Chance auf eine objektive, unparteiische Rechtsprechung. Alle Anklagepunkte in Nürnberg wie auch das ›Londoner Statut‹ sollten rückwirkend gelten, was absolut gesetzeswidrig war, denn die neu erdachten Straftatbestände gab es damals weder national noch international.

In einigen später folgenden Prozessen kam es sogar vor, daß die Ankläger und Richter zugleich auch die Geschworenen waren. Hatte es so etwas jemals vorher gegeben ?

Und während noch tausende Leichen deutscher Frauen und Mädchen unter den Trümmerhaufen Nürnbergs verschüttet waren, saßen die alliierten Massenmörder mit ihrem moralischen, selbstgerechten Getue über die Deutschen zu Gericht. Es war ein brodelnder Sumpf aus Folter, Intrigen, Lügen, Korruption, Falschaussagen, erpressten Geständnissen, in dem sich Richter und Ankläger die Bälle zuspielten. Angesichts solcher Zustände lobte der Spiegel in einem Artikel vom 16.1.2007 die „fairen Gerichtsverfahren für die Nazi-Verbrecher“.

Die Terror-Prozesse von Nürnberg bescherten auch den Verteidigern mehr als nur ein Problem. Sie wurden schikaniert und auf jede erdenkliche Weise an ihrer Arbeit gehindert. Wichtige Dokumente oder entlastende Aussagen per eidesstattlicher Erklärung waren auf einmal nicht mehr auffindbar und verschwunden. Außerdem hatten sie Jura und Rechtswissenschaften studiert, nicht aber das ›Londoner Statut‹ oder die ›Kontrollratsgesetze‹. In den Gerichtsverfahren gab man ihnen sehr wenig Redezeit. Sie wurden immer wieder unterbrochen und ermahnt, sich so kurz wie möglich zu fassen, während man den Anklägern grenzenlose Redezeit gewährte.

Eine unerhörte Schikane war, daß die Verteidiger nur in Gegenwart eines Anklägers mit ihren Mandanten sprechen durften ! Wenn ein Ankläger über alle Strategien der Verteidigung schon im Vorfeld informiert ist und sich darauf einstellen kann, ist es dem besten Anwalt nicht möglich, eine vernünftige Verteidigung aufzubauen. Jede Kritik der Verteidiger an den Schikanen und der Art und Weise, wie die Prozesse geführt wurden, jede Beschwerde über die menschenverachtende Behandlung der Angeklagten im Gefängnis, wurde als „beleidigende Geringschätzung“ des Gerichts gedeutet und sofort bestraft. So mancher Anwalt landete selbst im Gefängnis, selbstverständlich ohne Angabe von Gründen.

Ein weiteres Problem war, daß einige der Angeklagten gravierende Gedächtnislücken aufwiesen, die ihnen zuvor in den einzelnen Besatzungszonen durch Mißhandlungen, grausamste Folter, wie z.B. viele Fußtritte gegen den Kopf, und amerikanischen Psychodrogen zugefügt worden waren. Sie konnten sich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, was sie alles gestanden und wie viele eidesstattliche Erklärungen sie unterschrieben hatten. Als ihnen diese Dokumente in Nürnberg vorgelegt wurden, konnten die Beschuldigten auf die Fragen der Richter nur schweigen. Und dieses Schweigen wurde ihnen natürlich als ein Schuldeingeständnis ausgelegt !

Eine andere Strategie aus der Giftküche der Ankläger und Richter war es, den Angeklagten Sätze und Aussprüche zur Last zu legen, die sie in einer anderen Zeit und in einem ganz anderen Zusammenhang geäußert hatten und die mit den aktuellen Gegebenheiten gar nichts zu tun hatten.

Um die Angeklagten kontinuierlich körperlich und geistig zu zermürben, wurden sie jede Nacht mit einem Scheinwerfer angestrahlt und mit Lärm wach gehalten. Völlig übermüdet konnten die Angeklagten den Prozessen nicht folgen und schliefen meistens ein. Das wurde der Presse dann als „maßlose Arroganz“ und „gewissenloses Desinteresse“ verkauft.

Wenden wir uns nun einer weiteren infamen Lüge des Terrortribunals zu, die beweist, welcher Geist in Nürnberg sein Unwesen trieb. Bereits im Sommer 1943 war endgültig hieb- und stichfest bewiesen worden, daß das Massaker von Katyn von russischen Offizieren begangen worden war unter der Leitung eines Herrn Burjanow.

Dennoch wurde der Massenmord von Katyn in der Nürnberger Anklageschrift einer deutschen Militärbehörde angelastet. Dazu muß man wissen, daß die Sowjets bei ihren mörderischen Aktionen oft Uniformen der Wehrmacht trugen und immer zwei bis drei Menschen verschonten, damit diese bezeugen konnten : “Es waren Deutsche.“

Seltsamerweise wurde die Sache von Katyn nicht weiter verhandelt und tauchte auch in der Urteilsbegründung nicht mehr auf. Der Grund dafür war eine stillschweigende Abmachung zwischen den Sowjets und den Amerikanern. Als Gegenleistung für die Ausklammerung des Massakers von Katyn, erklärten sich die Sowjets damit einverstanden, daß auch der anglo-amerikanische Bombenterror nicht zur Sprache kommen sollte.

Überhaupt wurden die Anklagen der Sowjets immer hysterischer und fanatischer, so daß es unmöglich war, sie durch Wahrheitsbeweise zu widerlegen. Die Deutschen hätten Seife aus dem Fett ermordeter Juden gewonnen oder sie hätten Gefangene gezwungen, ein ganzes Haus mit ihren Lippen und Zungen aufzuwischen.

Die Sowjets legten „Berichte“ vor, die niemand überprüfen konnte, für die es keine Beweise gab, die aber dann durch die Medien gingen. Immer wieder wurden Zeugen zitiert, die niemand kannte, die nie in Erscheinung traten, deren Aussagen allesamt unüberprüfbar waren und dennoch von den Richtern anerkannt wurden. Entlastende Aussagen hingegen, die zu Gunsten der Angeklagten hätten sprechen können, waren unerwünscht.

Als Beweis dafür ist u.a. diese Tatsache dienlich : Der Mann, der hauptsächlich die Sowjets als Täter von Katyn ermittelte, war ein Staatsanwalt namens Dr. Roman Martini. In Nürnberg war es ihm nicht mehr möglich auszusagen, weil er vorher ( am 12. März 1946) in seiner Wohnung ermordet worden war. Möge er in Frieden ruhen.

 

Im dritten und letzten Teil werde ich noch ein Resümee über das Nürnberger Mörder-Tribunal formulieren.

Nürnberg: Schauprozeß und Lynchjustiz 1. Teil

Chaos oder Imperium?