
Rieger beschreibt in seinem ›Sittengesetz unserer Art‹ die Grundsätze unseres heidnisch-germanischen Wesens, welche uns durch den Lauf der Geschichte als fortdauernde, biologisch-begründete Merkmale begleitet und geformt haben.
So mancher wird jetzt anmerken, daß nicht jeder Germane Deutscher und jeder Deutsche nur Germane sei. Das stimmt teilweise. Das Germanentum prägte unsere rassische Art so sehr, daß wir es als Grundlage unseres deutschen Volkes sehen können. Man könnte auch von einem homogenen Leitbild sprechen.
Diese Küren der Artgemeinschaft bilden unseren Gegenentwurf zu den jüdischen ›zehn Geboten‹, die allein für das jüdische Volk (Wüstenbewohner) konzipiert wurden und die schon im ersten Gebot “Du sollst keine anderen Götter neben mir haben. Du sollst an einen Gott glauben und ihn allein anbeten“, unserem polytheistischen Glauben widersprechen.
- Jürgen Rieger, 11. Mai 1946 in Blexen bei Nordenham; † 29. Oktober 2009 in Berlin
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1. Das Sittengesetz in uns gebietet Wahrung der eigenen Ehre und Achtung der Ehre des ebenbürtigen Ehrwürdigen.
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2. Das Sittengesetz in uns gebietet Tapferkeit und Mut in jeder Lage, Kühnheit und Wehrhaftigkeit bis zur Todesverachtung gegen jeden Feind von Familie, Sippe, Land, Volk, germanischer Art und germanischem Glauben.
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3. Das Sittengesetz in uns gebietet Streben nach Freiheit von fremdem Zwang und Unbeugsamkeit im Kampf für ein Leben nach eigener Art und eigenem Gesetz, Selbstbehauptung.
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4. Das Sittengesetz in uns gebietet Stolz auf eigene Leistung und die von Menschen unserer Art, Selbstbewusstsein, Selbstachtung, Selbstbejahung und Selbstsicherheit.
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5. Das Sittengesetz in uns gebietet frohe Annahme der ehrlichen Anerkennung durch andere, doch auch: Mehr Sein als Scheinen.
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6. Das Sittengesetz in uns gebietet Streben nach Gesundheit, Schönheit und Wohlgeratenheit an Leib und Seele, Pflege und Bejahung des Leibes und Freude an ihm.
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7. Das Sittengesetz in uns gebietet Streben nach Wissen und Weisheit und nach Vorsorge aus Voraussicht, nicht ängstlich, doch besonnen, nach Überlegenheit aus Überlegung, Scharfsinn und Weitblick, wenn nötig Verschwiegenheit.
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8. Das Sittengesetz in uns gebietet selbstverantwortliche Steigerung unserer Kraft, Macht zu wollen und sich ihrer mit Bedacht zu bedienen.
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9. Das Sittengesetz in uns gebietet Selbsthilfe, wo irgend möglich.
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10. Das Sittengesetz in uns gebietet Selbstbeherrschung und Gelassenheit sowie Sachlichkeit.
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11. Das Sittengesetz in uns gebietet Maßhalten bei Gelage, Speise und Trank.
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12. Das Sittengesetz in uns gebietet das Streben nach Lebenslust und Lebensfreude, heiter und wohlgemut unser Leben zu führen, Freude aber auch im Überwinden von Schwierigkeiten zu suchen.
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13. Das Sittengesetz in uns gebietet, Opfer für ein großes Ziel zu bringen.
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14. Das Sittengesetz in uns gebietet Leistung, Tüchtigkeit und Verantwortungsbereitschaft für unsere Nächsten, also die uns Anvertrauten, unsere Sippe und Gemeinschaft, unsere Menschenart – beständig, beharrlich und zäh.
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15. Das Sittengesetz in uns gebietet Einsatz für Wahrung, Einigung und Mehrung germanischer Art.
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16. Das Sittengesetz in uns gebietet Freigebigkeit und Großzügigkeit gegenüber Sippenangehörigen und Gefolge, Hilfe in Not mit Rat und Tat gegenüber Gefährten, Gastfreundschaft gegenüber Artverwandten.
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17. Das Sittengesetz in uns gebietet Gefolgschaft dem besseren Führer, mit Recht und Pflicht zu abweichendem Rat, nach bestem Wissen und Gewissen.
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18. Das Sittengesetz in uns gebietet das Halten von Frieden in der Gemeinschaft und verbietet den Eidbruch.
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19. Das Sittengesetz in uns gebietet gleichgeartete Gattenwahl, die Gewähr für gleichgeartete Kinder.
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20. Das Sittengesetz in uns gebietet rechte Erziehung unserer Kinder, sowie Ehrung von Vater und Mutter.
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21. Das Sittengesetz in uns gebietet Treue und Vertrauen, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit und Freimut, Rücksichtnahme, Zuneigung und Liebe gegenüber Verwandten, Freunden und Gefährten, Wachsamkeit und Vorsicht gegenüber Fremden, Härte und Hass gegen Feinde.
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22. Das Sittengesetz in uns gebietet Gerechtigkeit, also Gutes mit Gutem zu vergelten und Böses zu bekämpfen, für Hilfe sich dankbar zu zeigen, Geschenke zu erwidern, Täuschung für Trug zu geben und Unrecht zu rächen.
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23. Das Sittengesetz in uns verbietet Mord, Vergewaltigung und Diebstahl Missgunst, Habgier und Neid gegenüber jedermann.
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24. Das Sittengesetz in uns gebietet die Unantastbarkeit der Ehe eines Gefährten.